Die Steuer auf den Kauf von Leichentüchern wurde von den τελῶναι / ἐπιτηρηταὶ (τέλους) ἱματιοπωλῶν erhoben und betrug 2 Drachmen. Sie wurde von den Kleiderhändlern gezahlt und war vermutlich im Kaufpreis für ὀθόνια eingeschlossen. Die Steuer floß dem Fiskus zu. Diese Steuer ist vom ταφῆς τέλος zu unterscheiden, der nur eine Drachme betrug (siehe Armoni, a.O.). Der hier aufgeführte späteste Beleg unterschlägt bei der Nennung der Steuer ὀθονίων (es ist nur die Rede von ὑπὲρ ταφῆς), die Steuer wurde dort jedoch von einem ἐπιτηρητὴς τέλους ἱματιοπολῶν erhoben und betrug 2 Drachmen. Die Steuer ist nicht identisch mit τέλος ὀθονίων.